Tränengas und Reizgas
Tränengas ist auch unter den Namen Reizgas, Abwehrspray, Pfefferspray und Tierabwehrspray bekannt und wird neben der Polizei auch zur Verteidigung gegen Hunde und andere Angreifer eingesetzt. Allerdings sollte man gleich zu Beginn sagen, dass Tränengas für den privaten Gebrauch nicht für den Einsatz gegen Menschen zugelassen ist und der Einsatz gegen andere Menschen mit einer Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung geahndet werden kann. Darum sollte man in jedem Fall davon absehen, Tränengas gegen menschliche Angreifer einzusetzen.
Außerdem sollte man auch genau auf die Anwendung achten, denn schon bei geringem Wind kann die Selbstverteidigung ganz sprichwörtlich ins Auge gehen.
In Deutschland verkäufliches Tränengas, Abwehrspray, Pfefferspray etc. muss nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein und ein Prüfzeichen der Physikalischen Technischen Bundesanstalt aufweisen.
Insbesonders zur Selbstverteidigung gegen bissige Hunde ist Hundespray / Tierabwehrspray gut geeignet. Viele Postboten sind darum auch mit solchem Tränengas für Hunde ausgestattet, um sich angemessen verteidigen zu können.